Ein solidarisches Finanzierungsmodell für das Backhaus der Vielfalt
Die Struktur des Vereins orientiert sich an dem Konzept der solidarischen Landwirtschaft. Auch bei uns soll das „was gebe ich“ und das „was bekomme ich“ weitgehend entkoppelt sein und die Finanzierung unter den Mitgliedern solidarisch ermöglicht werden. Die Finanzierung des Backhauses stützt sich dabei auf zwei Pfeiler: der monatliche Beitrag und die Einlage.
Der monatliche Beitrag
Mit den (monatlichen) Beiträgen werden die laufenden Kosten des Backhauses gedeckt. Dabei wird das gesamte Jahresbudget durch die Anzahl der “vollen Mitgliedschaften” geteilt, sodass sich ein Orientierungswert ergibt. Ein Orientierungswert deshalb, weil sich der Beitrag nach den individuellen Möglichkeiten des Einzelnen richtet. Mit einer “vollen” Mitgliedschaft erhältst du ein kilo Brot pro Woche. Bei einer “halben” Mitgliedschaft erhältst du ein halbiertes Brot pro Woche. Auch hier orientiert sich der Mitgliedsbeitrag an dem halben Orientierungswert, vor allem aber an dem, was du geben kannst und willst. In der Praxis sieht das so aus, dass an unserer Mitgliederversammlung das gesamte Budget des Backhauses vorgestellt und von den Mitgliedern abgesegnet wird. Dann gibt jedeR schriftlich ein Gebot ab, wie viel er/sie monatlich aufbringen möchte. Sollte die Summe der Gebote den Haushalt nicht decken, wird nochmal geboten. Kommt der Haushalt nicht zustande, muss er angepasst werden. (was hoffentlich nicht passiert..)
Die Einlage
Um das Inventar des Backhauses wie Mühlen, Kühlschrank, Tische etc. zu kaufen, benötigen wir Direktkredite von euch. Diese ermöglichen es uns, unsere Ziele wie das handwerkliche Backen, die Bildungsarbeit, die Inklusion von unterstützungsbedürftigen Menschen, usw. zu verwirklichen. Die Einlage liegt zwischen 50 € und 200 Euro, egal wie viel Brot du bekommst und abhängig von der Höhe der Einlage, kann auch in monatlichen Raten zu je 50 Euro gezahlt werden. Beim Austritt wird die Einlage vom neu eintretenden Mitglied übernommen, oder innerhalb von 6 Monaten zurück gezahlt. Sollte sich der Verein „Backhaus der Vielfalt am Terlaner Platz“ auflösen, sollen die Einlagen aus dem Verkauf des Inventars und der im Budget verankerten Abschreibungen zurückgezahlt werden können.
Rechtliche Hinweise
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_Innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers (Backhaus der Vielfalt am Terlaner Platz e.V.) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger_Innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber_Innen. Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR als Mitgliedseinlagen angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.